Häufig gestellte Fragen & Antworten
Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Aber natürlich beantworten wir vom Team Ergotherapie Sabine Schmidkte Ihre individuellen und weiterführenden Fragen auch gerne persönlich per E-Mail, am Telefon oder bei Ihrem Besuch in unserer Praxis in Burgdorf. Sprechen Sie uns einfach an!
Wann kommt Ergotherapie für mich, meine/n Angehörige/n, mein Kind infrage?
Wenn Sie, ihr/e Angehörige/r oder ihr Kind durch eine körperliche oder psychische Erkrankung, durch einen Unfall, eine angeborene Behinderung oder – bei Kindern und Jugendlichen – durch eine Entwicklungsverzögerung in ihrer Handlungsfähigkeit in Alltag, Beruf, Schule und Freizeit eingeschränkt sind, ist Ergotherapie sinnvoll.
Wer verordnet Ergotherapie?
Ergotherapie ist ein anerkanntes Heilmittel und wird vom Hausarzt, Kinderarzt oder Facharzt verordnet.
Welche Kosten entstehen für mich?
Für gesetzlich versicherte Patienten nach Vollendung des 18. Lebensjahrs fällt pro Verordnung lediglich eine Zuzahlung an. Sind Sie von der Zuzahlung befreit, dann entfällt diese. Jüngere Patienten sind automatisch von der Zuzahlung befreit. Mit Privatpatienten vereinbaren wir ein Behandlungshonorar.
Wie lange dauert eine ergotherapeutische Behandlung/Behandlungseinheit?
Das kann nicht pauschal beantwortet werden. Die Gesamtdauer der Behandlung richtet sich nach der medizinischen Diagnose und nach festgelegten Regelbehandlungszeiten. Aber auch nach der Behandlung innerhalb der Regelbehandlungszeit, kann in begründeten Fällen die Therapie fortgesetzt werden.
Eine Behandlungseinheit dauert zwischen 30 und 60 Minuten und kann z. B. 1 bis 5 Mal pro Woche erfolgen.
Warum wurde mir, meinem Angehörigen, meinem Kind Ergotherapie verordnet?
Wahrscheinlich leiden Sie, ihr/e Angehörige/r oder ihr Kind aufgrund einer körperlichen oder psychischen Erkrankung, durch einen Unfall, eine angeborene Behinderung oder – bei Kindern und Jugendlichen – durch eine Entwicklungsverzögerung an einer Einschränkung ihrer Handlungsfähigkeit in Alltag, Beruf, Schule und Freizeit. In diesen Fällen ist Ergotherapie eine sinnvolle Maßnahme.
Wie geht es nach Abschluss der Therapie weiter?
Am Ende der verordneten Therapie erhält der Arzt – wenn gewünscht – einen Therapiebericht. Anschließend entscheidet er, ob Sie eine Folge-Verordnung erhalten, die Behandlung abgeschlossen ist oder eine Therapie-Pause eingelegt werden soll.
Wenn Sie für sich, Ihre/n Angehörige/n oder Ihr Kind weiterhin Therapie-Bedarf sehen, wenden Sie sich gerne an das Team Ergotherapie Sabine Schmidtke – wir bieten auch ohne ärztliche Verordnung Behandlungen für Selbstzahler an.